Rechtsanwälte und Fachanwälte für Gründer, Startups, und Venture Capital in Berlin
Die Rechtsanwälte und Fachanwälte der Startup praxisgruppe von BridgehouseLaw Berlin untertstützen Gründer und Startups in allen Phasen der Gründung und Expansion von innovativen Unternehmen.
Zudem richten sich unsere Angebote an Investoren aus dem In- und Ausland, für die wir vorbereitend und transaktionsbegleitend Strukturen, Funktionen und wesentliche Assets von Startups unter rechtlichen Aspekten Prüfen und bewerten.
–> Gründung von Startups in Berlin und Brandenburg
Internationalisierung, Geschäftstätigkeit im Ausland und Eintritt in neue Märkte
Die Aufnahme von Geschäftstätigkeit im Ausland und Derr Eintritt in neue Märkte birgt unter rechtlichen Gesichtspunkten eine erhebliche Anzahl an Risiken. Werden rechtliche Risiken nicht erkannt und angemessene Vorkehrungen getroffen, so kann das rechtliche Risiko schnell in ein wirtschaftliches Risiko umschlagen. Im Hinblick auf die oft schlechtere Ressourcenlage sind die daraus resultierenden Konsequenzen nach unserer Erfahrung für Start-Ups ungleich gravierender als für etablierte Unternehmen. Andererseits ist die Expansion auf neue Märkte für viele Start-ups ein essentialer Baustein in der Wachstumsstrategie.
- Risikoorientierte Gestaltung von Verträgen und anderen Vereinbarungen mit Auslandsbezug, insb. häufige Fehler und Fehlannahmen im Hinblick auf Rechtswahl, Streitschlichtungsmechanismen, Vertretungsbefugnissen etc.
- Vorbereitung des Markteintritt unter rechtlichen Gesichtspunkten
- Schutz von Innovationen, IP und Know-how im Auslandsgeschäft
- Strukturfragen, insbesondre bei Investitionsszenarien mit Auslandsbezug
- Persönliche Haftung von Geschäftsführern, Gesellschaftern von Kapitalgesellschaften mit Haftungsbegrenzung und leitenden Angestellten (insb. USA) sowie Vermeidungsstrategien
- Expansion im Ausland durch vertikalen Vertrieb
- Effektive Vorbereitung und Führung von Verhandlungen mit potentiellen Partnern aus anderen Rechts- und Kulturkreisen
Screenings Risikoanalysen für Investoren
Zu den entsprechenden Themen beraten wir im Rahmen unseres anwaltlichen Tagesgeschäfts sowohl Unternehmen, wie auch Investoren, die im Vorfeld oder anlässlich von Verhandlungen über eine VC-Beteiligung ein Risiko-Assessment durch eine rechtliche Due Diligence betreiben. Durch unsere Arbeit mit Investoren und Startups sind wir in der Lage, die für unsere Mandanten maßgeblichen Würdigungen aus verschiedenen Blickwinkeln zusammen zu betreiben.
Finanzierung und Förderprogramme für Startups
Neben unserer Tätigkeit für Startups im Rahmen von Finanzierungsrunden, beraten wir auch zu weiteren Mitteln der Unternehmensfinanzierung. Dazu gehören auch Fördermechanismen und Förderprogramme für Gründer und Startups. Diese werden zumeist von staatlichen Einrichtungen und Förderbanken aufgelegt. Daneben gibt es aber auch noch weitere Mechanismen, die von anderen Trägern finanziert werden. Unsere Anwälte am Standort Berlin beraten Gründer und Startups zu Fördermöglichkeiten und Fördermechanismen auf Bundesebene und Programmen in den Bundesländern Berlin und Brandenburg.