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Mitarbeiterbeteiligung, ESOP, VSOP

Mitarbeiterbeteiligungen wie ESOP oder VSOP bieten jungen Startups eine Möglichkeit, durch Beteiligung ihrer Mitarbeiter an den Gewinnen des neu gegründeten Unternehmens ein engagiertes Team zu kreieren und Angestellte schon frühzeitig an das Unternehmen zu binden. Diese Optionen sind besonders dann interessant, wenn das Startup in der Anfangsphase finanziell noch nicht in der Lage ist, hohe Gehälter zu zahlen. Dennoch bildet ein motiviertes Team schließlich die Grundlage für den künftigen Erfolg des Startups.

ESOP - Employee Stock Ownership Plan

Im Rahmen des Employee Stock Ownership Plans (ESOP) können Mitarbeiter eines Unternehmens Anteile am Unternehmen in Form von Aktien erwerben. Hierbei werden Ihnen für den Erwerb dieser Aktien vergünstigte Konditionen oder als Teil der Vergütung angeboten, wobei die Bedingungen vertraglich geregelt sind. Wie genau ein solcher Vertrag ausgestaltet sein soll, liegt in den Händen der Startup-Gründer. Es können bestimmte Voraussetzungen geregelt werden, die bestimmten, wann den Beschäftigten der Anteilserwerb möglich ist. Letztlich bietet ein ESOP Programm eine gute Möglichkeit zur Motivierung und Förderung sowie zur langfristigen Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen.

 

VSOP - Virtual Stock Option Plan

Im Gegensatz zum ESOP, bei dem reale Aktien von den Mitarbeitern eines Unternehmens erworben werden, handelt es sich beim VSOP – Virtual Stock Option Plan – um eine rein virtuelle Aktienoption. Diese virtuellen Aktienoptionen haben den Wert der tatsächlichen Aktien, die Mitarbeiter erhalten jedoch erst beim Eintritt bestimmter vertraglich festgelegter Bedingungen den Anspruch auf eine tatsächliche Gewinnbeteiligung. Bis dahin haben die Mitarbeiter damit weder Unternehmensanteile noch damit einhergehende Stimmrechte. Durch die Auszahlung über das Gehalt können die jeweiligen Mitarbeiter dennoch von den Erfolgen des Startups profitieren.

Im Gegensatz zum ESOP bietet das VSOP eine weniger komplexe Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung, die ebenso die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen stärkt, ohne dass Stimmrechte auf die Mitarbeiter übergehen.

 Gerne geben wir Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung zu allen Punkten, die im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligung über ESOP, VSOP oder andere Beteiligungsprogrammen zu berücksichtigen sind. Vereinbaren Sie hierzu gerne einen Beratungstermin bei einem unserer kompetenten Rechtsanwälte.