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Kapitalmaßnahmen, insbesondere IPO

Im Zusammenhang mit der Gründung eines Startups sind bestimmte Kapitalmaßnahmen zu treffen. Hierunter fällt insbesondere das IPO – Initial Public Offering. Relevant ist dies insbesondere für die Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG) sowie die Societas Europaea (SE) oder auch die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).

Unter IPO ist das erstmalige Angebot von Aktien zum öffentlichen Kauf, also der Börsengang eines Unternehmens zu verstehen. Im Rahmen dessen werden die Aktien des Unternehmens an der Börse notiert und dem Markt zugänglich gemacht. Durch den Börsengang ergeben sich für das Unternehmen vielfältige finanzielle Möglichkeiten und der Kapitalbedarf des Unternehmens kann auf diesem Wege gedeckt werden. Das Startup kann durch den Börsengang an Unabhängigkeit sowie Bekanntheit und Ansehen am Markt gewinnen. Auch für Investoren ergibt sich durch das IPO ein hohes Maß an Flexibilität und eine hohe Rendite.

Welche Chancen und Risiken beim Börsengang bestehen und welche rechtlichen Voraussetzungen zu beachten sind, erfahren Sie selbstverständlich in einem Beratungsgespräch mit einem unserer Rechtsanwälte.