Berliner Vorkaufsrecht Praxis gestoppt

Vorkaufsrecht: Mit Urteil vom 09.11.2021 hat das Bundesverwaltungsgericht (Az.: 4 C 1.20) in Leipzig entschieden, dass das bisherige Vorkaufsrechtspolitik der Berliner Stadtverwaltung auch nicht zum Zwecke des Milieuschutzes rechtmäßig sei.

Um gegen rasant steigende Mieten vorzugehen, hat sich in Berlin und anderen Großstädten mit einem angespannten Wohnungsmarkt eine sog. Vorkaufsrechtspraxis durchgesetzt. Dies ermöglicht der betroffenen Gemeinde, Häuser und Wohnungen zu kaufen, bevor diese in die Hände von Immobilienunternehmen oder Investoren gelangen. Somit soll verhindert werden, dass insbesondere große Immobilienunternehmen die Häuser aufwendig renovieren und schließlich zu wesentlich höheren Mietpreisen anbieten. Die ursprünglichen Käufer können das Vorkaufsrecht dabei nur abwenden, wenn sie sich dazu bereit erklären, Abwendungsvereinbarungen zu unterzeichnen, die eben solche Vorgehensweisen ausschließen.

Der Sachverhalt

Vorliegend wollte ein Immobilienunternehmen ein Mietshaus mit 20 vermieteten Wohnungen in Berlin Kreuzberg erwerben. Die Berliner Bezirksregierung hat dem Vorhaben jedoch vorerst einen Riegel vorgeschoben und drohte, ihr (vermeintliches) Vorkaufsrecht auszuüben. Sie forderte das Immobilienunternehmen zur Abwendung des Vorkaufsrechts auf, eine Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen, die insbesondere Luxussanierungen und starke Mieterhöhungen ausschließen sollte. Da das Unternehmen sich weigerte dieser Vereinbarung zu entsprechen, übte die Bezirksregierung das Vorkaufsrecht endgültig zugunsten einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft aus. Die Klagen des Immobilienunternehmens hatten zunächst vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht keinen Erfolg. Nun gab das Bundesverwaltungsgericht der Klage jedoch statt.

Das Gericht führte dabei zur Begründung an, dass lediglich die Befürchtung, Altbewohner könnten verdrängt werden, nicht ausreiche, um ein Vorkaufsrecht geltend zu machen. Insbesondere sei das Vorkaufsrecht ausgeschlossen, sofern das Grundstück entsprechend den Zielen oder Zwecken der städtebaulichen Maßnahmen bebaut ist und genutzt wird und ein auf ihm errichtetes Gebäude keine Mängel aufweist.

Berlins Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, Sebastian Scheel (Linke) bezeichnete das Urteil als „katastrophal“ für Berliner Altbewohner. Gleichzeitig kündigte er an, einen Gesetzesvorschlag, der den Kommunen wieder mehr Handlungsmöglichkeiten einräumen soll, in den Bundestag einzubringen.  Es bleibt allerdings abzuwarten, welche Folgen das Urteil nun konkret mit sich zieht. Möglicherweise nimmt die Bezirksregierung das Urteil auch zum Anlass, den längst überfälligen Wohnungsneubau voranzutreiben – das fordert zumindest die Immobilienwirtschaft und IVD-Vizepräsident Dirk Wohltorf.

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