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Vertriebsrechtliche Mandate mit den Schwerpunkten vertikaler Vertrieb (Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchising), Markteintritt, internationaler Warenkauf (insb. im Anwendungsbereich des CISG), V internationale Vertriebsverträge, Innovationsschutz (insbesondere immaterielle Schutzrechte und Lizenzverträge), Handels- und Gesellschaftsrecht, u.a. Unternehmensgründungen, Ausgründungen und gesellschaftsrechtlich relevante Strukturmaßnahmen.
Christian Feierabend betreut in langjähriger Praxis Gründer, Start-Ups und jungen Unternehmen. Die Betreuung von Gründern und Gründungsteams setzt dabei schon vor der eigentlichen Unternehmensgründung an und bereitet diese effizient vor. Typische Themen sind hier zumeist die Ausbildung eines rechtlichen Rahmens für das Gründerteam sowie die Strukturierung des Vorhabens im Hinblick auf Schlüsselressourcen, Schutzrechte und die Vorbereitung zur späteren Durchführung von Finanzierungsrunden. Nach der Gründung verschiebt sich die Fokus auf Aspekte der Unternehmensentwicklung und -finanzierung, etwa durch Beteiligung von Investoren, Verkauf von Unternehmensanteilen, Durchführung von Kapitalmaßnahmen, wie Kapitalerhöhungen, Exit-Planung und Exit-Realisierung für Gründer, Mitarbeiterbeteiligungen (ESOP, VSOP etc.) und Innovationsschutz im Unternehmen.
Neben der Betreuung aus der anwaltlichen Perspektive, steht Christian Feierabend für geeignete Gründungsvorhaben auch als Coach im Rahmen des Förderinstruments Vorgründungscoaching des Landes Berlin zur Verfügung.
Expertise und Tätigkeitsgebiete von Rechtsanwalt Christian Feierabend
- Start-Ups & Venture Capital
- Innovationsschutz und Lizenzen
- Lehrbeauftragter an der Technischen Hochschule Wildau und der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin
- Mitglied im Fachanwaltsausschuss Internationales Wirtschaftsrecht der Rechtsanwaltskammer Berlin
Was Mandanten über Rechtsanwalt Christian Feierabend sagen:

