Übersicht

Transparenzregister

In Umsetzung der EU-Geldwäsche-Richtlinie wurde 2017 das sog. Transparenzregister eingeführt. Es dient dem Zweck der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung. Das Transparenzregister enthält Eintragungen zu den sog. wirtschaftlich Berechtigten bestimmter transparenzregisterpflichtiger Unternehmen. Transparenzpflichtige Unternehmen bzw. Rechtseinheiten sind juristische Personen des Privatrechts, wie etwa die GmbH oder AG, sowie eingetragene Personengesellschaften wie beispielsweise die KG oder die GmbH & Co. KG.

Wir beraten unsere Mandanten über die bestehenden Mitteilungspflichten und begleiten Sie bei der Vornahme der erforderlichen Eintragungen in das Transparenzregister. Dort wo erforderlich, treten wir mit den zuständigen Behörden in Kontakt und veranlassen alle erforderlichen Schritte. Sprechen Sie uns gerne individuell an.

Sollte zu Ihrem Unternehmen eine sog. Unstimmigkeitsmeldung abgegeben worden sein, z.B. indem die Angaben im Transparenzregister nicht mehr aktuell sind, unterstützt Sie unser erfahrenes Team bei der Berichtigung Ihrer Eintragung. Für den Fall, dass Sie bislang keine Eintragung Ihres Unternehmens vorgenommen haben und einen Bußgeldbescheid erhalten haben, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte ebenfalls zur Seite.