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Gewerblicher Rechtsschutz

Unter gewerblichem Rechtsschutz sind die Schutzrechte einzelner Gewerbetreibender an immateriellen Gütern zu verstehen. Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst – als Teilbereich des Rechts des geistigen Eigentums – beispielsweise das Marken- und Patentrecht, sowie das Wettbewerbsrecht und das Design- und Gebrauchsmusterrecht. Rund um den Schutz des geistigen Eigentums beraten wir unsere Mandanten zu allen aufkommenden Rechtsfragen – sowohl national als auch international. Im Rahmen dessen überprüfen, entwerfen oder gestalten unsere Rechtsanwälte beispielsweise Verträge, sind Ihnen bei der Anmeldung einer Marke behilflich oder beraten Sie zu möglichen Wettbewerbsverstößen unter Konkurrenten.

Nach einem Beratungsgespräch können wir zielführend auf Ihre individuellen Interessen eingehen und eine Lösung finden, die dem Einzelfall gerecht wird.