Autor: Reinhard von Hennigs, LL.M., Rechtsanwalt an den Standorten Berlin und Charlotte (USA)
Die USCIS-Richtlinienwarnung vom 12. November 2021 besagt, dass das Beschäftigungsgenehmigungsverfahren für abhängige Ehepartner von E- und L-Nichteinwanderern automatisch wird.
USCIS betrachtet hiermit E- und L-abhängige Ehepartner als beschäftigungsberechtigt für die Dauer ihres gültigen E- oder L-Status, der durch das I-94 des Visuminhabers bestimmt wird.
Das „Zulassungsdatum“ auf dem I-94 bestimmt die Dauer des gültigen E- oder L-Status, nicht das auf dem E- oder L-Visum angegebene Ablaufdatum. Das „Zulassungsdatum“ ist das Datum, an dem das Visum abläuft. Visuminhaber sind nicht berechtigt, über das „Zulassungsdatum“ auf ihrem I-94 hinaus ohne Verlängerung oder Antrag auf Statusänderung zu arbeiten.
Das auf dem E- oder L-Visum angegebene Ablaufdatum ist der letzte Tag, an dem der Visuminhaber zu einem Einreisehafen in die Vereinigten Staaten reisen kann.
Diese Änderung wird stattfinden, sobald das Department of Homeland Security die Formulare I-94 zum Nachweis des Nichteinwanderungsstatus überarbeitet hat, so dass E- und L-abhängige Ehepartner von E- und L-abhängigen Kindern auf der Vorderseite des Dokuments unterschieden werden. Das überarbeitete Formular I-94 wird einen Vermerk enthalten, der darauf hinweist, dass der Inhaber ein E- oder L-abhängiger Ehepartner ist.
Die von USCIS am 12. November 2021 veröffentlichten Leitlinien gelten ab sofort.
Ja. Bis die USCIS das I-94 überarbeitet, um zwischen abhängigen Ehepartnern und abhängigen Kindern abzugrenzen, wird die automatische Verlängerung der Beschäftigungserlaubnis für abhängige Ehepartner von E und L zum früheren von drei Terminen erfolgen:
Für den Nachweis der Beschäftigungsberechtigung reicht folgende Dokumentenkombination aus:
(1) ein nicht abgelaufenes Formular I-94;
(2) ein Formular I-797C (Notice of Action), das einen rechtzeitig eingereichten EAD-Erneuerungsantrag in den Kategorien (a)(17) oder (a)(18) zeigt; und
(3) ein vorläufig abgelaufenes EAD in derselben Kategorie.
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