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Vermieter / gewerbliche Vermieter / Gewerbliches Miet- und Pachtrecht

Bei der Vermietung oder Verpachtung eines Objekts an einen privaten oder gewerblichen Mieter oder Pächter ist eine Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen zu beachten. Insbesondere durch fortlaufende Gesetzesänderungen sowie eine große Zahl zu berücksichtigender Gerichtsentscheidungen ist eine Beratung bei einem kompetenten Rechtsanwalt nahezu unumgänglich. Selbstverständlich finden Sie zum Miet- und auch zum Pachtrecht bei uns die richtigen Ansprechpartner.

Der Mietvertrag regelt die Gebrauchsüberlassung einer Sache auf Zeit gegen Entgelt. Streitigkeiten im Mietrecht können sich beispielsweise aus Mietforderungen, Nebenkostenabrechnungen, wie auch Mieterhöhungen, Kündigungen oder Mietmängeln ergeben. Zu unterscheiden ist insbesondere zwischen Wohnraum- und Gewerberaummietrecht. Für Mieter von Wohnraum besteht ein besonderer gesetzlicher Schutz.

Beim Pachtvertrag besteht die Besonderheit, dass der Pächter neben dem Gebrauch auch die Erträge der Sache für sich beanspruchen kann. Eine Vielzahl der Regelungen des Mietrechts findet auf den Pachtvertrag Anwendung, jedoch bestehen auch einige Unterschiede.

In enger Zusammenarbeit mit unseren Mandanten helfen wir dabei, Miet- oder Pachtverträge zu erstellen oder zu prüfen. Durch die Verwendung eines guten Vertrags lassen sich Streitigkeiten bereits vorab vorbeugen. Insofern ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung sinnvoll.

Sollte es dennoch zu einer Streitigkeit über das bestehende Miet- oder Pachtverhältnis kommen, so vertreten wir die Interessen unserer Mandanten zielführend sowohl außergerichtlich als auch vor den Gerichten.  Nach genauer Prüfung der Rechtslage lassen sich die sich aus dem Miet- oder Pachtverhältnis ergebenden Rechte durchsetzen.