Übersicht
Immobilientransaktionen
Der Kauf oder der Verkauf einer Immobilie erfordert eine sorgfältige Planung unter Berücksichtigung vieler rechtlicher Gesichtspunkte. Gerne beraten wir Sie und stimmen mit Ihnen die erforderlichen Schritte ab. Wir erstellen oder prüfen die zugrundeliegenden Verträge – dies können (Anteils-) Kaufverträge, Bauträgerverträge oder Erbbaurechtsverträge sein.
Gerne unterstützen wir Sie darüber hinaus auch bei der Projektentwicklung – über den Erwerb der Immobilie bzw. des Grundstücks hinaus sind dabei auch die baurechtlichen Bestimmungen zu beachten, hierunter fällt insbesondere die Einholung einer Baugenehmigung.
Unsere Rechtsanwälte verfügen über reichlich Erfahrung im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen. Lassen Sie sich zu anstehenden Immobilientransaktionen gerne von uns beraten.