Ratifizierung des CETA-Abkommens durch den Bundestag

Bereits seit einigen Jahren ist im Bundestag das CETA-Abkommen (Comprehensive Economic and Trade Agreement) im Gespräch. Das EU-Handelsabkommen mit Kanada soll künftig für eine Erleichterung des Handels und den Wegfall von Zöllen und Marktzugangshindernissen sorgen. Europäische Unternehmen sollen somit beim Marktzugang in Kanada keine Wettbewerbsnachteile mehr gegenüber anderen Industrieländern erleiden. Besonders die deutsche Wirtschaft soll hiervon profitieren.

Bereits am 21. September 2017 ist das Abkommen vorläufig in Kraft getreten– dies betrifft jedoch nur die Bereiche, für die die EU alleine zuständig ist. Damit das Abkommen auch in den Mitgliedsstaaten Anwendung finden kann, ist dort die jeweilige Ratifizierung erforderlich. Die vorläufige Geltung führte bereits dazu, dass für etwa 98 Prozent der zwischen der EU und Kanada gehandelten Waren keine Zölle mehr anfielen. So kam es pro Jahr zum Wegfall von Zollgebühren in Höhe von etwa 500 Millionen Euro.

In einigen EU-Staaten steht die Ratifizierung des Abkommens weiter aus. Auch in Deutschland war die Ratifizierung ein langes Streitthema, so waren besonders die Linken und die Grünen lange dagegen. Der Bundestag hat nun aber – mit Zustimmung auch der Grünen – der Ratifizierung des Handelsabkommens zugestimmt. Das Zustimmungsgesetz führte teilweise zu Lob, aber auch zu erheblicher Kritik.

Vorteile des CETA-Abkommens

Das CETA-Abkommen sei zur Bewältigung des internationalen Handels erforderlich – so Vertreter der Wirtschaft. Man spricht hier von einem längst überfälligen Schritt. Es würde außerdem mittelständischen Unternehmen dabei helfen, Märkte zu erschließen, ihre Wettbewerbsfähigkeit voranzubringen und ihre Lieferketten breiter aufzustellen. Die wirtschafts- und handelspolitischen Beziehungen im atlantischen Raum würden gestärkt. Auf diesem Wege könnte auch eine steigende wirtschaftliche Abhängigkeit, beispielsweise von China, verhindert werden. Entsprechend streben die Wirtschaftsvertreter den Abschluss weiterer, ähnlicher Abkommen mit anderen Ländern an. Zugleich sollen, so die Unionsfraktion, keinerlei negative Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau entstehen.

Kritik

Jedoch wird das Abkommen von anderer Seite erhebliche kritisiert. So hat es umfangreiche Proteste dahingehend gegeben, dass das Abkommen internationalen Konzernen Sonderrechte verleihen soll. Es schütze anstatt des Klimas bloß fossile Konzerne. Der Schutz der Umwelt und der Verbraucher trete hinter den Rechten von Investoren zurück. Die Klimakrise finde keine hinreichende Beachtung.

Außerdem bleibt fraglich, ob das Abkommen auch kleineren und mittleren deutschen Unternehmen – bereits von der Corona- und der Energiekrise angeschlagen – tatsächlich die versprochene Erleichterung bringen kann.

Ausblick

Insgesamt wird von der Koalition eine neue Ausrichtung der internationalen Handelspolitik angestrebt – mit der Betonung darauf, dass es dabei sowohl um Handel, als auch um den Klimaschutz gehe. Im Ergebnis sollen neue Energiepartnerschaften innerhalb des atlantischen Raumes begründet und bereits bestehende Partnerschaften weiter vertieft werden.

Außerdem bemühte man sich unter anderem um den Austritt Deutschlands aus dem ebenfalls sehr umstrittenen Energiecharta-Vertrag. Dieses Abkommen stelle ein Hindernis für die Energiewende dar. Jedoch beträgt die Ausstiegsfrist hier 20 Jahre.

Im Gespräch ist weiterhin auch ein Freihandelsabkommen mit den USA. Seitens der USA ist jedoch die Bereitschaft zu einem solchen Abkommen fraglich. Im Zusammenhang mit dem Streit über das dortige Inflationsbekämpfungsgesetz werden von der EU Verzerrungen des internationalen Wettbewerbs befürchtet.

Über die weiteren Entwicklungen zum Thema CETA-Handelsabkommen halten wir Sie gerne auf dem Laufenden.

Autor: Michael Heinze, Rechtsanwalt am Standort Köln

 

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