Die Whistleblower Richtlinie

Bereits 2019 hat die Europäische Union eine Direktive ins Leben gerufen, die den Schutz von sogenannten Whistleblowern innerhalb der EU wesentlich verbessern soll. Nun läuft die Deadline zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht für die Mitgliedsstaaten am 16.12.2021 ab.
Der Begriff des Whistleblowers tauchte in den letzten Jahren vor allem dank Edward Snowden und Julian Assange vermehrt in den Schlagzeilen auf. Der Begriff bezeichnet im Grunde genommen eine natürliche Person, die Informationen über Missstände oder illegale Handlungen eines Unternehmens oder einer sonstigen juristischen Person an interne oder externe Meldestellen weitergibt. Solche Hinweise sind wichtig, um die illegalen Machenschaften in Unternehmen aufdecken zu können und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Obwohl es nur wenige Fälle des Whistleblowings in die Nachrichten schaffen, ist die Bedeutung der Whistleblower nicht zu verkennen: So zeigt beispielsweise der erst kürzlich präsentierte Whistleblowing Report der Fachhochschule Graubünden mit mehr als 1.200 befragten Unternehmen aus Deutschland und der EU, dass rund jedes dritte Unternehmen im vergangen Jahr einen Fall von illegalem oder unethischem Handel zu verzeichnen hatte.

Dennoch drohen den Whistleblowern aktuell oftmals gravierende Konsequenzen, sollten sie Informationen über den internen Geschäftsbetrieb nach außen tragen. In Deutschland wurde beispielsweise erst 2019 ein Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen erlassen, welches den Whistleblowern weitere Steine in den Weg legte. Daraufhin hat die EU 2019 entschieden, dass Whistleblowern ein Anreiz geboten werden soll, Missstände im Unternehmen weiterhin zu melden. Aus diesem Grund erließ die EU am 16.12.2019 die Whistleblower Richtlinie (Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates), welche von den Mitgliedsstaaten bis zum 16.12.2021 in nationales Recht umgewandelt werden muss.
In Deutschland hat Ende 2020 das deutsche Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz einen ersten Gesetzesentwurf zur Richtlinienumsetzung vorgelegt. Das sog. Hinweisgeberschutzgesetz wurde jedoch im April 2021 von der CDU/CSU gekippt. Bislang gibt es noch keinen neuen Entwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz. Ob ein solcher vor einer neuen Koalitionsbildung noch vorgelegt und somit die Deadline eingehalten werden kann, ist fraglich.


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