Fachkräfte aus Afrika – Neue Chancen durch Fachkräfteeinwanderungsgesetz?

Am 23. Juni 2023 hat der Deutsche Bundestag das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen, das die Einwanderung von ausländischen Fachkräften erleichtern soll. Dies soll nicht nur zu einem Boost der Einwanderungszahlen von akademischen Fachkräften führen, sondern auch nicht-akademische Fachkräfte nach Deutschland locken. Damit soll dem Problem vieler deutscher Unternehmen, qualifizierte Fachkräfte zu finden, entgegengewirkt werden.

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz kann gleichzeitig eine Möglichkeit für deutsche Unternehmen darstellen, wie auch eine Chance für ausländische Fachkräfte, die nach Deutschland einwandern wollen. Besonders Fachkräfte aus Afrika können von den neuen Möglichkeiten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Vergleich zu den aktuellen Einwanderungsregelungen profitieren.

Bisherige Rechtslage: Nur wenige legale Wege für Fachkräfte aus Afrika nach Deutschland

Neben dem Asylverfahren gibt es aktuell nur wenige legale Möglichkeiten für Fachkräfte aus Afrika nach Deutschland einzuwandern. Dies spiegelt sich auch in der Statistik wieder: Zwischen 2005 und 2021 erteilten deutsche Behörden nur knapp 38.000 Menschen eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten und lediglich 81.000 zum Studieren oder Anfangen einer Ausbildung.

Grund dafür ist auch, dass in nur 24 der 55 afrikanischen Staaten eine diplomatische Vertretungen Deutschlands existieren, die Visa ausstellen können. Zudem kann aktuell in nur 26 afrikanischen Staaten ein Deutschkenntnistest abgelegt werden, der für die Erteilung eines Bildungs- oder Arbeitsvisums notwendig wäre.

Leichtere Einwanderung für ausländische Fachkräfte

Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz könnte genau dies jedoch geändert werden. Künftig wird es im Wesentlichen drei Wege für die Fachkräfteeinwanderung geben, die auch für die Einwanderung von Fachkräften aus Afrika erleichtern werden:

Erster Weg: Qualifikation

Bestimmte Fachkräfte mit anerkanntem Abschluss konnten schon vor dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz mithilfe der blauen Karte EU nach Deutschland kommen. Neu ist, dass künftig jeder, der der einen in Deutschland erworbenen oder anerkannten Abschluss hat, jede qualifizierte Beschäftigung ausüben kann.

Zudem werden die Anforderungen an die blaue Karte EU gesenkt. So wird die Dauer der benötigten Berufserfahrung gekürzt, die Gehaltsschwelle wird gesenkt und vor allem für Fachkräfte aus Afrika relevant: Es wird kein Nachweis der Deutschkenntnisse mehr benötigt.

Es gibt zudem weitere Vergünstigungen für Besitzer einer ES Blue-Card. Der Familiennachzug und der Arbeitgeberwechsel, wie auch die Daueraufenthaltserlaubnis in der EU sollen vereinfacht werden.

Zweiter Weg: Erfahrung

Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz können Menschen mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung und einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss als Fachkräfte nach Deutschland kommen.

Vorher musste der Berufsabschluss in Deutschland anerkannt werden, dies ist nicht mehr nötig. Der Berufsabschluss muss nun lediglich im Herkunftsland anerkannt sein. Das erleichtert insbesondere das Anerkennungsverfahren für nicht-akademische Berufe, da ein welteinheitlicher Standard bei Berufsausbildungen fehlt.

Das erleichterte Anerkennungserfahren über das Herkunftsland gilt jedoch nur für Fachkräfte, die eine gewisse Gehaltsschwelle erreichen. Wenn diese nicht erreicht wird, muss der Berufsabschluss weiterhin durch Deutschland anerkannt werden. Um den Arbeitsbeginn nicht zu verzögern, kann aber zwischen dem Arbeitgeber und der Fachkraft eine Anerkennungspartnerschaft geschlossen werden.

Dritter Weg: Potenzial

Es wird auch eine Möglichkeit für Menschen geben nach Deutschland einzuwandern, die noch kein konkretes Arbeitsplatzangebot haben, aber Potenzial für den deutschen Arbeitsmarkt mitbringen. Dies wird in Form einer „Chancenkarte“ ermöglicht, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikationen, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrungen, Deutschlandbezug, Alter und Potenzial der Lebens- oder EhepartnerInnen.

Ab wann gilt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz?

Die Verordnung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird voraussichtlich am 7. Juli 2023 vor den Bundesrat kommen. In Kraft treten werden Teile des Gesetzes bereits im November 2023, andere Regelungen erst sechs bzw. neun Monate nach der Verkündung.

Zukunft des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet neue Möglichkeiten und Wege vor allem für afrikanische Fachkräfte nach Deutschland zu kommen. Es sollen Hindernisse, die vor dem Gesetz die Erteilung eines Visums erschwert haben, wie der Nachweis eines anerkannten Deutschkenntnistests oder die berühmte deutsche Bürokratie, abgebaut werden und ein schnellerer Zugang zu einem Beruf ermöglicht werden.

 
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung zur Bekämpfung des Fachkräftemangels und Erleichterung der Einwanderung von ausländischen Fachkräften. Trotzdem bleibt abzuwarten, ob das Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Versprechen erfüllen wird, die es zu geben scheint.

Christian Feierabend

Christian Feierabend

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

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