BAFA – Förderung unternehmerischen Know-hows

Mit einem Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen in wirtschaftlichen, aber auch finanziellen, personellen und organisatorischen Themenbereichen gefördert. Das Programm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich insbesondere auch an Unternehmen, die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken und gibt diesen einen Beratungszuschuss zu sämtlichen Fragen betreffend Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.

Das Förderprogramm richtet sich zunächst an Unternehmen, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Umfasst sind Jungunternehmen, die nicht älter als zwei Jahre sind, Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung und Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig von ihrem Unternehmensalter. Letztere müssen neben dem Sitz in Deutschland die Voraussetzungen der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01), Nummer 20 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe b erfüllen.

Keine Antragsberechtigung haben allerdings Unternehmer oder Freiberufler, die beratende oder schulende wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben sowie solche, über die ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder welche die Voraussetzungen hierfür erfüllen. Weiterhin sind solche Unternehmen ausgenommen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetrieben stehen und daneben auch gemeinnützige Unternehmen. Außerdem können landwirtschaftliche Betriebe und solche Unternehmen, die in der Fischerei und Aquakultur tätig sind, keinen Antrag stellen.

Das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ umfasst verschiedene Beratungsgebiete, die unterteilt sind in allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung und vielen speziellen Beratungen.

Hierunter fallen unter anderem auch Beratungen zu dem Thema Digitalisierung und der Verfahrensdokumentation.

Unter die speziellen Beratungen fallen unter anderem solche Unternehmen, die von Frauen, Migranten oder Migrantinnen oder von Unternehmern mit einer anerkannten Behinderung geführt werden oder Unternehmen, die Menschen mit Behinderung bzw. Migranten und Migrantinnen besonders fördern. Daneben sind beispielsweise auch spezielle Beratungen für Unternehmen möglich, die zur Gleichstellung und besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder besonders zu Nachhaltigkeit und Umweltschutz beitragen.

Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten Förderungen zu Beratungen für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit und können daneben eine weitere allgemeine Folgeberatung in Anspruch nehmen.

Während Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten die Förderungen über den gesamten Förderungszeitraum von 6 Monaten beanspruchen können, ist die Förderung für Bestandsunternehmen auf maximal fünf Beratungstage begrenzt.

Die Höhe der Förderungen richtet sich nach Unternehmensart und der jeweiligen Region. Jungunternehmen erhalten bei einer Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro je nach Region einen Fördersatz von 50%-80%. Gleiches gilt für Bestandsunternehmen, wobei hier die Bemessungsgrundlage bei 3.000 Euro liegt. Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten unabhängig vom Standort einen Fördersatz von 90% bei einer Bemessungsgrundlage von 3.000 Euro.

Die Beratung im Rahmen des Förderprogramms erfolgt durch selbstständige Beraterinnen und Berater oder durch Beratungsunternehmen, die durch die Beratertätigkeit ihren überwiegenden Umsatz erzielen. Neben der Zulassung im Förderverfahren müssen sie einen bestimmten Qualitätsnachweis erbringen, um so die richtlinienkonforme Durchführung der Beratung zu gewährleisten.

Vor der Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein Informationsgespräch bei einem regionalen Ansprechpartner durchgeführt haben, welches für sie kostenlos ist. Bei Bestandsunternehmen besteht dieses Erfordernis nicht. Die Antragstellung muss spätestens drei Monate nach diesem Gespräch über die Online-Antragsplattform der BAFA erfolgen. Nach Erhalt eines Informationsschreibens müssen bestimmte Unterlagen eingereicht werden, bis schließlich die Anmeldung und nach Bewilligung die Auszahlung des Zuschusses erfolgen kann.
Kommen Sie bei Fragen hierzu gerne auf uns zu. Wir halten Sie zu diesem Thema weiter auf dem Laufenden!

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