Übersicht

Due Diligence

Im Zusammenhang mit dem An- oder Verkauf von Unternehmen nehmen wir gerne auch eine sog. Due Diligence für unsere Mandanten vor. Dies ermöglicht es den Vertragsparteien, die Abwicklung unter größtmöglicher Transparenz über die Verhältnisse des Unternehmens vorzunehmen.

Im Rahmen der Prüfung nehmen unsere Rechtsanwälte eine juristische Analyse der betriebswirtschaftlichen und steuerlichen sowie rechtlichen Verhältnisse vor. Auf diesem Wege können die Stärken und Schwächen des zu verkaufenden Unternehmens umfassend bestimmt werden. Ohne eine solche Analyse bleiben insbesondere dem Käufer des Unternehmens die tatsächlichen Gegebenheiten oftmals unklar.

Vor diesem Hintergrund sind wir Ihnen bei der Planung und Umsetzung der Due Diligence selbstverständlich behilflich. Gerne beraten wir Sie in einem individuellen Gespräch hierzu.