Update – Baulandmobilisierungsgesetz

Am 07.05.2021 hat der Bundestag das teilweise sehr umstrittene Gesetz zur Mobilisierung von Bauland beschlossen. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, bedarf es somit lediglich noch der Zustimmung des Bundesrates sowie dem Abschluss des Verkündungsverfahrens.
Vorrangiges Ziel des Gesetzes ist es, die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinde hinsichtlich der Schaffung von Wohnräumen zu stärken. So können künftig Baugenehmigungsbehörden leichter Befreiungen von bestehenden Bebauungsplänen erteilen, um z.B. Dachgeschossausbauten oder Anbauten zu ermöglichen. Weiterhin gibt das Baulandmobilisierungsgesetz den Kommunen ein neues Instrument an die Hand: einen sektoralen Bebauungsplan, der es der Gemeinde ermöglicht einen Bauleitplan gezielt nur für den Wohnungsbau aufzustellen. Das Gesetz enthält weiterhin eine Erweiterung des Baugebotes, um ungenutzte Grundstücke schneller bebauen zu können und Baulücken somit schneller zu schließen sowie die Stärkung kommunaler Vorkaufsrechte für brachliegende Grundstücke und sog. „Problemimmobilien“.

Der wohl umstrittenste Punkt ist jedoch die Änderung des §250 BauGB, der ein Umwandlungsverbot von Miet- zu Eigentumswohnungen statuiert. In Regionen mit einem angespannten Wohnungsmarkt können Eigentümer ihre bisher zu Vermietungszwecken genutzten Wohnungen nicht mehr ohne Weiteres in Eigentumswohnungen umwandeln; dazu bedarf es künftig einer Genehmigung durch die zuständige Behörde. Welche Regionen davon genau betroffen sein werden, wird von den Ländern noch durch eigenständige Rechtsverordnungen präzisiert. Ausnahmen vom Umwandlungsverbot bestehen u.a. beim Verkauf an Familienangehörige oder beim Verkauf einzelner Wohnungen aus einem Mehrfamilienhaus.
Bereits nach Zustimmung des Bundeskabinettes zum Gesetzesentwurf am 04.11.2020 wurde immense Kritik am Gesetz laut. Insbesondere erschwere das Baulandmobilisierungsgesetz die Eigentumsbildung, da weniger Wohnungen und Häuser am Markt zu erwerben sein werden. Gerade in wirtschaftlich schweren Zeiten, in denen nicht viele Kapitalanlagemöglichkeiten Rendite abwerfen sei es unverantwortlich nun auch noch die Eigentumsbildung zum Zwecke der Altersvorsorge zu erschweren. Als Reaktion auf den starken Gegenwind rief Bundesbauminister Seehofer sogar die eigenen Reihen auf, gegen den Gesetzesentwurf zu stimmen. Nach langem Ringen verabschiedete der Bundestag nun doch das Gesetz – samt Änderungen am §250 BauGB.

Bei weiteren Fragen hierzu, beraten wir Sie gerne ausführlich zu dem Thema!

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